Therapieangebot

Ich bin approbierte psychologische Psychotherapeutin und biete Verhaltenstherapie für Erwachsene an. Die Approbation ermächtigt mich Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychologische Psychotherapeutin“ durchzuführen.
Meine Behandlungsschwerpunkte sind:
- Rezidivierende depressive Störungen, Depressive Episoden, Dysthymie
- Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge Eating Disorder)
- Panikstörung, Soziale Phobie, Spezifische Phobie
- Zwangserkrankungen
- Anpassungsstörungen
- Somatoforme Störungen (z. B. Hypochondrische Störung, Körperdysmorphophobie)
Die Verhaltenstherapie gehört neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der analytischen Psychotherapie und der systemischen Therapie zu den Richtlinienverfahren, deren Wirksamkeit mittels zahlreicher Studien bestätigt ist und deren Kosten von den Kassen übernommen werden. Sie kennzeichnet sich durch ein problem- und lösungsorientiertes Vorgehen aus sowie durch das wichtige Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Es wird dem Grundgedanken Rechnung getragen, dass Verhalten, sei es funktional oder dysfunktional, erlernt und auch wieder verlernt werden kann.
Die Sitzungsfrequenz kann variieren, üblich ist einmal wöchentlich. Die Dauer der Sitzung beträgt 50 Minuten. Eine regelmäßige und zuverlässige Sitzungsteilnahme ist Grundlage des therapeutischen Arbeitsbündnisses. Die vereinbarten Sitzungen müssen eingehalten oder 48 Stunden vorher abgesagt werden, anderenfalls wird ein Ausfallhonorar von 80 Euro fällig. Das Durchführen einer Videosprechstunde kann eine Alternative sein, wenn die Praxis vorübergehend nicht aufgesucht werden kann.
Sobald Sie mich per E-Mail oder telefonisch kontaktieren und wir einen gemeinsamen Termin finden können, führen wir ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) durch. In diesem kläre ich Sie über den Ablauf einer Psychotherapie und die Rahmenbedingungen auf. Zudem führen wir ein Anamnesegespräch durch. Zum Sitzungsende ordne ich mit Ihnen gemeinsam Ihre Symptome ein und kläre Sie über die Möglichkeiten des weiteren psychotherapeutischen Vorgehens auf. Im Anschluss an das Erstgespräch können noch weitere Sitzungen stattfinden, bevor die Entscheidung über das weitere psychotherapeutische Vorgehen getroffen wird. Falls eine therapeutische Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir sinn- und wirkungsvoll erscheint und ich einen freien Therapieplatz haben sollte, stellen wir einen Antrag zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse (Akut- / Kurzzeit- / Langzeittherapie). Für die Kurz- und Langzeittherapie wird ein Konsiliarbericht benötigt, der von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Psychiater ausgefüllt wird.